Antwort auf Ihre Fragen zur Verwendung Ihres Mobiltelefons zum Telefonieren, Nachrichten und zur Nutzung mobiler Daten, wenn Sie in ein Land der Europäischen Union reisen. Achtung: Roaming gilt nicht für Anrufe, die Sie ins Ausland tätigen. Wenn Sie sich an das Sekretariat wenden, können Sie uns um Auslandsgespräche bitten. 


 

Stimmt es wirklich, dass ich auf Reisen in der EU bei der Nutzung meines Smartphones nichts extra bezahle? 

 

Ja. Ihre Kommunikation (Telefonate, SMS, Daten) aus einem anderen EU-Land wird durch Ihr nationales Mobilpaket abgedeckt: Die Minuten, SMS und Gigabyte an Daten, die Sie im EU-Ausland verbrauchen, werden vom Volumen Ihres nationalen Tarifs abgerechnet oder genauso abgezogen, als ob Sie zu Hause wären (in dem Land, in dem Sie leben, arbeiten oder studieren). Im Gegensatz zu früher müssen Sie nichts extra bezahlen. Es gibt keinen Rechnungsschock mehr. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Ihr Mobiltelefon zeitweilig im EU-Ausland oder in Ihrem Wohnsitzland benutzen. Sie können telefonieren wie zu Hause. 

In allen 27 EU-Ländern: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, Slowakei, Spanien, Schweden und in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums: Island, Liechtenstein, Norwegen.

 

Wie lange kann ich im Ausland wie zu Hause telefonieren? 

 

Generell gilt: Solange Sie mehr Zeit im Inland als im Ausland verbringen oder Ihr Mobiltelefon im Inland häufiger nutzen als im Ausland, können Sie überall in der EU zu Inlandspreisen telefonieren. Dies gilt als faire Nutzung von Roaming-Diensten.

 

Stimmt es wirklich, dass ich auf Reisen in der EU bei der Nutzung meines Smartphones nichts extra bezahle? 

 

Wenn Sie zu Hause unbegrenzt Anrufe und SMS haben, erhalten Sie beim Roaming in der EU unbegrenzt Anrufe und SMS. 

Wenn Sie zu Hause über unbegrenzte mobile Daten oder sehr günstige mobile Daten verfügen, kann Ihr Betreiber eine Begrenzung der Datennutzung während des Roamings durch Schutzmaßnahmen (Fair Use) vornehmen. Ist dies der Fall, muss der Betreiber Sie vorab über eine solche Grenze informieren und Sie bei Erreichen dieser Grenze benachrichtigen. Diese Sicherheitsgrenze wird hoch genug sein, um die meisten, wenn nicht sogar alle Ihrer Roaming-Anforderungen zu decken. Über diesen Schwellenwert hinaus können Sie das Datenroaming gegen eine geringe Gebühr fortsetzen, die auf 3 €/GB + MwSt. begrenzt ist und ab dem 1. Januar 2022 auf 2,50 €/GB sinkt.

 

Gilt dies auch für Anrufe, die ich von zu Hause ins Ausland tätige? 

 

Nicht in gleicher Weise. Von zu Hause aus anrufen ist kein Roaming. Die Roam-like-at-home-Rechte umfassen die Kommunikation (Anrufe, SMS, Daten), die beim Roaming in der EU, also bei Reisen ins EU-Ausland, getätigt werden. Die Tarife für Anrufe von zu Hause in ein anderes EWR-Land (EU-Mitgliedstaaten einschließlich Norwegen, Island und Liechtenstein) sind seit dem 15. Mai 2019 reguliert. Dieser Kommunikationspreis innerhalb der EU darf 0,19 € pro Minute für Anrufe und 0,06 € pro SMS zuzüglich Mehrwertsteuer nicht überschreiten.